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RECHTSANWÄLTIN BIANCA LIEBERT

Interessenschwerpunkte: Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht

RECHTSANWÄLTIN BIANCA LIEBERT

Ihr Wohl im Blick – meine Leistungen im Sozial- und Sozialversicherungsrecht

Das Sozial- und Sozialversicherungsrecht umfasst viele Lebensbereiche – von Leistungen für Ihr Kind wie Kindergeld über Arbeitslosengeld bis hin zu Fragen rund um die Rentenversicherung. Da hier häufig auch Ämter und Behörden involviert sind, ist der Umgang mit diesen Verfahren häufig schwierig. Zum einen ist die Kommunikation fachspezifisch, zum anderen haben hier Fristen gerade für Widersprüche eine besonders hohe Bedeutung. Mit diesen Schwierigkeiten lasse ich Sie nicht alleine, sondern stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


Welche Leistungen bekomme ich nach der Geburt eines Kindes?


Über das Kindergeld bekommen Eltern Geld für ihr Kind. Die Höhe ist dabei abhängig von der Anzahl der Kinder und deren Alter. Für die Betreuung nach der Geburt steht Eltern eine gewisse Zeit lang außerdem das Elterngeld, Elterngeld Plus oder Betreuungsgeld zu. Da es hier zu Unklarheiten bei der Berechnung und Bewilligung der einzelnen Leistungen kommen kann, können Sie gerne meine Hilfe in Anspruch nehmen.


Was tun im Falle der Arbeitslosigkeit?


Häufig können hier Probleme auftreten. Werden Termine beim Amt nicht wahrgenommen oder Auflagen nicht erfüllt, kann dies schnell einen Einfluss auf Ihre wirtschaftliche Situation haben. Zum Beispiel bei Schwierigkeiten rund um die Bewilligung vom Arbeitslosengeld I oder dessen Höhe kann ich eine rechtliche Prüfung der Situation vornehmen. Sollten Sie Unsicherheiten bei einem SGB-II-Bescheid (Hartz IV) haben, können Sie gerne mit mir Kontakt aufnehmen. Nach eingehender Prüfung kann ich gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.


Welche Maßnahmen sind bei Arbeitsunfähigkeit zu ergreifen?


Können Sie Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, ohne dass eine Verschlimmerung Ihres Gesundheitszustandes stattfindet, liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor. Diese kann kurzfristig sein – wie bei einer Erkältung – oder langfristig. Wichtig insbesondere bei der kurzfristigen Krankheit ist zunächst eine Krankschreibung. Versäumen Sie es, diese einzureichen, kann es zu weitreichenden Konsequenzen für das Beschäftigungs- und Versicherungsverhältnis kommen. Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit die Folge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit ist, kommen außerdem häufig noch Berufsgenossenschaften für die Gewährung von Verletztengeld oder Verletztenrente ins Spiel. Gerne können Sie Ihre Fragen zu diesem Bereich an mich richten.


Was passiert mit der Rente?


Das Rentenversicherungsrecht spielt nicht erst mit Eintritt der Rente eine Rolle. Auch vorher beispielsweise für die Gewährung von Reha-Maßnahmen ist es relevant. Ergeben sich Unklarheiten über Erwerbminderungsrente, Altersrente oder sonstige Fragen aus dem Rentenversicherungsrecht, gebe ich Ihnen Auskunft über Ihre rechtliche Situation.


Und im Falle einer Behinderung?


Ein langes Hin und Her mit den Behörden bei der Feststellung des Behinderungsgrades oder einer Schwerbehinderung kann Sie viele Nerven kosten. Damit zumindest aus juristischer Perspektive ein gutes Vorgehen möglich ist, vertrete ich Sie in solchen Fällen sehr gerne.

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